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Informationen & Tipps zur UVV-Prüfung (zertifiziert) an gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen
Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Firmenfahrzeuge jährlich zur sogenannten „UVV-Prüfung“ müssen? Nein?
Dann geht es Ihnen wie vielen Fuhrparkverantwortlichen und Unternehmen.
Warum ist die UVV-Prüfung so wichtig und wer darf sie durchführen?
Hier haben wir Informationen und Tipps für Unternehmer und Fuhrparkleiter zusammengestellt. An dieser Stelle erfahren Sie alles über Ihre Pflicht, gemäß der bestehenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und arbeitsschutzrechtlichen Verordnungen, Ihre gewerblich genutzten KFZ und Transporter mindestens einmal jährlich prüfen zu lassen.
Die UVV-Prüfungen an Fahrzeugen sind die Abkürzung für „Unfallverhütungsvorschriften“ nach § 57 Abs.1.
Was bedeuten die UVV (Quelle: Unfallverhütungsvorschriften, Wikipedia) konkret für Sie?
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie in Verbindung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht wurden diese Vorschriften erlassen. Sie dienen dazu, Arbeitsnehmer vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen. Unter das Arbeitsschutzgesetzt fällt auch die Pflicht zur Durchführung der UVV-Prüfung. Kommen Sie als Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nach, drohen Ihnen Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die wichtigste Vorschrift für Geschäftswagen ist die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge (BGV D29)“. Nach § 57 Abs. 1 dieser Vorschrift hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen (z. B. Fa. Schmiedel Handel) auf deren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Als verkehrssicher wird ein Kraftfahrzeug z. B. eingestuft, wenn es die amtliche Hauptuntersuchung oder eine Inspektion ohne Mängel bestanden hat. Außerdem dürfen sich Mitarbeiter beim Arbeiten am oder im Fahrzeug nicht verletzen oder gesundheitliche Schäden erleiden. Daher werden Fahrzeuge bei der UVV-Prüfung auch auf Ihren arbeitssicheren Zustand geprüft. Ein gewerblich genutzter PKW / Transporter bis 3,5 t gilt als Arbeitsplatz und muss so manche arbeitssicherheitstechnische Anforderung erfüllen.
Was wird geprüft?
Details werden in den Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Grundsatz 314-003 – Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige – erläutert.
Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch das sachkundige Fachpersonal, beispielsweise durch uns, umfasst sowohl den verkehrssicheren, als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeuges.
Für PKW ist eine Prüfung gemäß der o. g. Grundsätze durchgeführt:
- wenn entweder ein mängelfreies Ergebnis einer amtlichen Hauptuntersuchung nach der StVZO vorliegt. – ODER –
- nach einer von Hersteller vorgeschriebenen und ordnungsgemäß durchgeführten Inspektion in einer Fachwerkstatt ein mängelfreies Ergebnis vorliegt
Die Prüfpunkte der UVV im Überblick:
- die allgemeine Schadenfreiheit des Fahrzeugs
- das Vorhandensein von Warnkleidung (z. B. Warnwesten) sowie Pannen- und Hilfsmitteln (z. B. Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten)
- die korrekte Ladungssicherung
- die Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung
- die Kontrolle von Airbags, Gurten, Beleuchtung, Signalhorn und Anzeigen
- die Begutachtung der Bereifung des Fahrzeugs
- die Prüfung der Lenkung und Hydraulik sowie weitere Punkte
Der betriebssichere Zustand umfasst daher sowohl den verkehrssicheren, als auch arbeitssicheren Zustand.
Wir sind Ihr sachkundiger Partner und hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen die UVV-Thematik näher bringen konnten. Falls Sie weitere Fragen zu den UVV-Prüfungen haben oder diese an Ihren Fahrzeugen durchführen lassen möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns als ihren kompetenten Partner. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Betriebssicherheit nach UVV = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit.